1.1 Für alle uns erteilten Aufträge - auch zukünftig - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Ferner gilt ergänzend unsere jeweils gültige Preisliste, die zur Einsichtnahme ausliegt und auf Wunsch übersandt wird. Gegenteiligen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen und des sonstigen Vertragsinhalts bedürfen der Schriftform.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen (Kataloge, Prospekte, Abbildungen etc.) enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen.
2.2 Der Vertragsschluß erfolgt grundsätzlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, deren Inhalt maßgeblich ist. Gegebenenfalls kommt der Vertragsabschluß durch unsere Lieferung/ Leistung zustande.
2.3 Es gilt - soweit individuell nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird - unsere jeweils gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab unserem Werk oder Lager. Alle Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die unserem Angebot/unserer Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
2.4 Nachträglich, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftraggeber, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, ...) Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von 7,50 EUR zzgl. Mwst in Rechnung gestellt.
3.1 Bei vereinbarungsgemäßer Lieferung oder sonstiger Beistellung von Materialien oder Unterlagen durch den Kunden erfolgt der Transport (hin und zurück) auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, soweit wir auf Wunsch des Kunden solche Unterlagen selbst abholen oder zurückliefern.
3.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten/beigestellten Materialien und Unterlagen. Mit einer etwaigen Eingangsbestätigung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit. Sollen uns überlassene Materialien oder Unterlagen versichert werden, so obliegt dies ausschließlich dem Kunden selbst.
3.3 Soweit der Kunde vereinbarungsgemäß Datenträger (Disketten, Bänder etc.) zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich in Form von Duplikaten. Der Kunde trägt dafür Sorge, daß das entsprechende Original oder jedenfalls eine Sicherheitskopie bei ihm verbleibt. Ferner müssen Datenträger unseren Betriebs- und Verarbeitungssystemen entsprechen, und der Kunde ist für deren Virenfreiheit verantwortlich.
3.4 Vereinbarungsgemäß vom Kunden gelieferte/beigestellte Materialien oder Unterlagen werden von uns nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den gemäß Vertragszweck benötigten Zeitraum hinaus verwahrt.
4.1 Zahlungsbedingungen sind - sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde - sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten.
4.2 Bei Entwurfsleistungen ist - sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird-, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu leisten. Vor Eingang der Anzahlung sind wir nicht verpflichtet, mit der Auftragsausführung zu beginnen.
4.3 Bei Scheckzahlung triff die Erfüllungswirkung erst mit Einlösung des Schecks ein. Wechsel werden gegebenenfalls zahlungshalber nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Wechsel- und Diskontspesen trägt in jedem Fall der Kunde.
4.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Regelung gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit werden sofort alle Forderungen, auch im Falle einer Stundung bzw. der Annahme von Wechseln oder Schecks, zur Barzahlung fällig. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten.
5.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei der Vereinbarung besonderer Versendungsarten.
5.2 Von uns angegebene Lieferzeiten, die nach einem vorgesehenen Lieferzeitraum oder einem vorgesehenen Auslieferungszeitpunkt angegeben werden, sind unverbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist ist nur vereinbart, wenn dies von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt wird. Sie beginnt gegebenenfalls mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit vollständiger Abklärung des Auftrags, dem Eingang aller vom Kunden beizubringender Unterlagen/Materialien oder Informationen sowie dem Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Sofern der Kunde nachträglich Änderungen des Auftrags wünscht und wir dem zustimmen, verlängert sich eine etwaige Lieferfrist angemessen. Die Einhaltung einer etwaigen Lieferfrist setzt stets voraus, daß der Kunde allen seinen Mitwirkungspflichten (einschließlich Prüfungspflicht, Druckgenehmigung etc.) unverzüglich nachkommt.
5.3 Für die Einhaltung einer etwaigen Lieferfrist ist die Absendung bei uns maßgeblich. Eine etwaige Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt insbesondere bei Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener, außerhalb unserer Beeinflussung liegender Ereignisse, soweit diese auf die Durchführung des Auftrags von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten eintreten.
5.4 Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10 % der bestellten/bestätigten Menge zulässig. Bei der Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.
5.5 Nimmt der Kunde die Ware/Leistung trotz Fälligkeit nicht ab, geht die Gefahr auf ihn über. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, pro angefangene Kalenderwoche Schadensersatz in Höhe von 5 % des betroffenen Auftragswerts, maximal jedoch 20 % des Auftragswerts zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
6.1 Entwürfe für Geschäftsdrucke und Unternehmensbilder stellen künstlerische Werke dar, an denen uns die Urheber- und Eigentumsrechte zustehen. Der Kunde erhält - soweit nichts Abweichendes vereinbart ist -, grundsätzlich drei Entwürfe, wobei geringfügige Änderungen an einem Entwurf ohne zusätzliche Kosten durchgeführt werden können. Darüber hinaus sind geschmackliche Beanstandungen ausgeschlossen und weitere Änderungen werden nach unseren Kostensätzen berechnet.
6.2 Der Kunde darf unsere Entwürfe nur in Zusammenarbeit mit uns verwerten und vervielfältigen. Die zur Herstellung von uns entwickelten Unterlagen bleiben in unserem Eigentum.
6.3 Gibt der Kunde Gestaltungen vor oder beruhen solche auf Vorlagen des Kunden, steht der Kunde dafür ein, daß durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns in diesem Fall von allen Ansprüchen Dritter wegen etwaiger Rechtsverletzungen freizustellen.
6.4 Probedrucke liefern wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und gesonderte Kostentragung des Kunden. Dies gilt auch bei etwaigen Änderungen von Probedrucken.
6.5 Der Druck erfolgt entweder aufgrund eines vom Kunden genehmigten Entwurfs, Probedrucks oder eines genehmigten Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung. Der Kunde hat deshalb den gesamten Inhalt des Entwurfs sowie seine Anordnung genau durchzusehen. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Genehmigung stehen, sind ausgeschlossen.
6.6 Wir sind berechtigt, auf Geschäftsdrucken ein Herkunftszeichen in branchenüblicher Form anzubringen.
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Forderungen aus einem etwaigen Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
7.2 Verarbeitung oder Umbildung im Bereich des Kunden erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
7.3 Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.
7.4 Soweit der Wert aller unserer Sicherungsrechte die Höhe der gesicherten Ansprüche um mindestens 20 % übersteigt, geben wir einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei.
8.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung übergebenen Unterlagen (Vorlagen, Daten etc.) sowie seiner Angaben hierzu. Diesbezügliche Irrtümer auf seiten des Kunden begründen keine Mangelhaftigkeit unserer Leistung. Dies gilt auch für etwa vom Kunden bei der Druckgenehmigung übersehene Fehler.
(1) docupoint druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen.
(2) Eine Gewährleistung durch docupoint entfällt grundsätzlich für Druckdaten, die
- Im RGB-Farbraum erstellt sind und/ oder
- CMYK-Farbprofile beinhalten und/ oder
- eine zu geringe oder zu hohe Auflösung aufweisen und/ oder
- fehlende, defekte bzw. nicht eingebettete Schriften verwenden.
(3) Zu beachten sind die Anforderungen an korrekte Druckvorlagen gemäß ISO 15930.
8.2 Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch branchenübliche Unterschiede im verwendeten Material ergeben sowie technisch bedingte geringfügige Abweichungen von Originalen oder der druckreifen Vorlage können nicht ausgeschlossen werden. Ferner können geringfügige Schwankungen in der Beschaffenheit von Papieren und anderen verwendeten Materialien sowie Paßunterschiede bis zu 1 % der Blattgröße nicht vermieden werden. Solche Abweichungen stellen gegebenenfalls keinen Mangel dar.
8.3 Etwaige Mängel unserer Lieferung oder Leistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung, zu rügen. Dies gilt für Kaufleute auch bei nicht offensichtlichen Mängeln. Spätere Mängelrügen können wir nicht berücksichtigen.
8.4 Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir nach unserer Wahl unentgeltlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Nachweis des Mangels obliegt dem Kunden. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist der Bundesrepublik Deutschland. Schlägt die von uns durchzuführende Gewährleistung innerhalb einer vom Kunden angemessen gesetzten Nachfrist fehl, so kann der Kunde angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Kunde Vollkaufmann, kann er bei ausschließlich für ihn hergestellten Sonderanfertigungen (insbesondere Geschäftsdrucken) außer der Nachbesserung/ Ersatzlieferung gegebenenfalls nur die Minderung verlangen.
9.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie verspäteter oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht oder bei der Nichteinhaltung von etwa zugesicherten Eigenschaften. Der Höhe nach ist eine etwaige Haftung stets auf den Ersatz eines typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.2 Eine Haftung wegen Verlust oder Beschädigung von Original-Datenträgern ist ausgeschlossen. Für den Verlust/die Beschädigung von Duplikaten haften wir im Rahmen der vorstehenden Regelung unter Ziff. 9.1 nur bis zur Höhe der Kosten der Erstellung von erneuten Duplikaten.
10.1 Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit Kunden, die Vollkaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, sowie Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten ist der des umseitig genannten Auftragnehmers. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
10.2 Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
10.3 Sollte ein Teil des Vertrags oder dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.